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Jede gut geführte Praxis ist zertifizierungsfähig!

Mit wenig Aufwand zur Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008

Nachfüllen von Spendern

Immer wieder wird die Frage des Nachfüllens von Desinfektionsmitteln und Flüssigseife diskutiert. Für alle die es praktizieren:
das Nachfüllen ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig!
Voraussetzung für das neue Befüllen des Desinfektionsmittelspenders laut 12. AMG-Novelle :

Es muss auf der Spenderflasche jedes Mal angegeben werden:

1. Die aktuelle Chargennummer
2. Das Datum der Nachbefüllung
3. Das jeweilige Verfallsdatum lt. Angaben auf dem Nachfüllbehälter.

Waschlotionsspender:

Die Dokumentation kann mit Folienschreibern auf Selbstklebeetiketten erfolgen.
Rechnen Sie aber bitte vorher genau nach, ob das Umfüllen für Ihre Praxis finanziell tatsächlich die bessere Lösung ist.