Nachfüllen von Spendern
Immer wieder wird die Frage des Nachfüllens von Desinfektionsmitteln und Flüssigseife diskutiert.
Für alle die es praktizieren:
das Nachfüllen ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig!
Voraussetzung für das neue Befüllen des Desinfektionsmittelspenders laut 12. AMG-Novelle :
- Vollständige Entleerung der Spenderflasche,
nicht vollständig entleerte Behälter dürfen nicht nachgefüllt werden.
- Wenn die Spenderflasche leer ist, muss diese von sichtbaren Verschmutzungen gereinigt werden.
- Vor dem erneuten Befüllen ist die sorgfältige Reinigung und Desinfektion (Flächenwischdesinfektion)des kompletten Spenders notwendig
- Die Spenderflasche ist in ein Desinfektionsbad (alternativ in eine 70%ige Alkohollösung / Händedesinfektion) zu legen.
- Dieser Nachfüllvorgang darf nur vom geschultem fachkundigem Personal durchgeführt werden.
- Die Nachbefüllung ist zu dokumentieren.
Es muss auf der Spenderflasche jedes Mal angegeben werden:
1. Die aktuelle Chargennummer
2. Das Datum der Nachbefüllung
3. Das jeweilige Verfallsdatum lt. Angaben auf dem Nachfüllbehälter.
Waschlotionsspender:
- Müssen vor dem erneuten Befüllen ebenfalls gründlich gereinigt und desinfiziert werden s.o.
- Vor dem erneuten Befüllen ist die sorgfältige Reinigung und Desinfektion des kompletten Spenders notwendig.
- Dabei ist das System mehrfach gründlich mit heißem Wasser durchzuspülen, um Ablagerungen zu entfernen.
- Die Spenderflasche ist in ein Desinfektionsbad zu legen.
- Nicht vollständig entleerte Behälter dürfen nicht nachgefüllt werden.
Die Dokumentation kann mit Folienschreibern auf Selbstklebeetiketten erfolgen.
Rechnen Sie aber bitte vorher genau nach, ob das Umfüllen für Ihre Praxis finanziell tatsächlich die bessere Lösung ist.