(Münster 8.02.2010) Arztpraxen dürfen mit einem QM-Siegel werben. Wie die Ärztezeitung mitteilte, haben sich 40 Zahnärzte zu einer Qualitätsmarke zusammengeschlossen.
Damit verbunden war die Verpflichtung zu höheren Qualitätsstandards. Der Versuch der Landeszahnärztekammer Westfalen-Lippe, diese Form der Werbung zu untersagen, scheiterte nun
in der letzten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht. (Az.: 3 C 4/09) Das Bundesverwaltungsgericht sah das Recht auf freie Berufsausübung in dem Verbot der Kammer gefährdet.