Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen – Beratung – Entwicklung – ZERTifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017
Zertifizierung

Die Zertifizierungen

nach DIN ISO 9001:2015 und DIN ISO 15224:2017
Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015

Nach erfolgreicher Beratung durch Clewing & Partner besteht die Möglichkeit, sich durch reZERT nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017 zertifizieren zu lassen.

Durch §135a Abs. 2 SGB V sind Einrichtungen im Gesundheitssystem zur Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung verpflichtet. Den Rahmen für die Ausgestaltung der rechtlichen Vorgabe setzt die DIN EN ISO 9001:2015.

Die DIN EN ISO 9001:2015 ist die weltweit anerkannte zugehörige Norm, die die Mindestanforderungen an das in Gesundheitseinrichtungen zu implementierende Qualitätsmanagementsystem vorgibt. Durch die Konzeption der DIN EN ISO 9001:2015 als branchenunabhängige Norm wirken die Anforderungen jedoch oft abstrakt und bedürfen einer bedarfsgerechten Ausgestaltung und Anwendung in Gesundheitseinrichtungen.

Gerade durch den zunehmenden wirtschaftlichen Druck in der Branche und einem sich vergrößernden Fachkräftemangel sind sowohl das Patientenwohl als auch die Mitarbeiterzufriedenheit von besonderer Bedeutung. Auch der Umgang mit Risiken – ob operativ oder wirtschaftlich – rückt zunehmend in den Fokus.

Vorteile einer Zertifizierung Ihres Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN
EN ISO 15224:2017 durch Clewing & Partner


Durch die Berücksichtigung der branchenspezifischen DIN EN ISO 15224:2017 in unserer Beratung, können wir die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 praxisnäher umsetzen und für den Alltag individueller ausgestalten.

Themen wie die Schweigepflicht, Dokumentenlenkung im Alltag oder das Risikomanagement in allen Praxisbereichen sind einige Vorteile der Anwendung dieser Norm und bieten einen greifbaren Leitfaden für die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Führung und Weiterentwicklung des hauseigenen Qualitätsmanagementsystems.

Durch diese spezifische Umsetzung der Qualitätsanforderungen profitieren unsere Kunden und legen den Grundstein, erfolgreich die anstehenden Herausforderungen zu meistern, gleichzeitig das eigene Risiko zu reduzieren und jederzeit rechtssicher die Rahmenbedingungen zu erfüllen.

Der Gültigkeitszeitraum der ZERTifizierung beträgt drei Jahre. Anschließend erfolgt die erneute Beratung durch Clewing & Partner zur rechtlich vorgegeben Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems, die wiederum mit der erfolgreichen reZERTifizierung öffentlichkeitswirksam nachgewiesen wird.

Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, auf Wunsch jährlich Kontrollaudits oder die gemeinsame Durchführung von Internen Audits mit uns zu vereinbaren.